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Stadt- und
Kreisbibliothek

Internet-Benutzungsordnung

Onlinezugang zur Bibliothek

Die Stadt- und Kreisbibliothek stellt für ihre Benutzerinnen und Benutzer einen öffentlichen Zugang zum Internet zur Verfügung. Damit entspricht sie ihrem Auftrag als Bildungs- und Informationsstätte für die Bevölkerung.

 

  • Die Kosten für die Benutzung dieses Arbeitsplatzes werden nach der geltenden Gebührenordnung berechnet und sind von den Anwendern zu tragen.
  • Der Arbeitsplatz hält ein Textverarbeitungs- und ein Kalkulationsprogramm sowie einen öffentlichen Zugang zum Internet vor. Seiten können heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Ausdrucke auf Papier sind gegen eine Gebühr möglich.
  • Die gefundenen Seiten können ausgedruckt oder Dateien heruntergeladen und auf einem USB-Stick mitgenommen werden. Ausdrucke auf Papier sind gegen eine Gebühr möglich.
  • Es ist nicht erlaubt, jugendgefährdende, rechtswidrige und gewaltverherrlichende Seiten abzurufen bzw. solche Dateien herunterzuladen oder auszudrucken. Bei ungewolltem Abruf ist der Benutzer verpflichtet, die Seite sofort zu schließen. Das Anbringen von Lesezeichen darauf ist untersagt. Die Bibliothek behält sich bei gegebenem Anlass eine Anzeigenerstattung vor.
  • Es ist verboten, Bestellungen zu Lasten der Stadt- und Kreisbibliothek zu tätigen. Weiterhin ist es verboten, kostenpflichtige Seiten aufzurufen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Betreffende von der Internet-Benutzung ausgeschlossen und muss für Schäden und Kosten aufkommen.
  • Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte der abgerufenen Seiten und heruntergeladenen Dateien. Für Schäden, die durch die Nutzung heruntergeladener Dateien bzw. durch auftretende Viren entstehen, haftet die Bibliothek nicht.
  • Des Weiteren haftet die Bibliothek nicht für direkte und indirekte Kosten, die durch Zugangsausfälle technischer Art entstehen.
  • Die Nutzung des Arbeitsplatzes ist während der Öffnungszeiten der Bibliothek möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Anmeldung nützlich. Wenn Sie eine reservierte Zeit nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte frühzeitig ab. Sollten Sie sich mehr als 10 Minuten verspäten, kann Ihre Zeit anderweitig vergeben werden.
  • Internet-Recherchen zu bestimmten Themen, die Bibliotheksmitarbeiterinnen für Sie durchführen, sind kostenpflichtig.

Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, diese Benutzungsordnung einzuhalten.

 

Gebührenordnung

  • Benutzungsgebühr pro angefangener halber Stunde
    • mit aktivem Bibliotheksausweis 0,75 €
    • für alle anderen Nutzer/innen 1,00 €
  • Ausdrucke auf Papier pro Seite 0,10 €
  • Recherchen durch Mitarbeiter/innen 5,00 €
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