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Stadtarchiv
Salzwedel

Gebührenordnung über die Nutzung des städtischen Archivs

§1

Anwendung der Verwaltungskostensatzung

Für die Erhebung von Gebühren, Entgelten und Auslagen wegen der Nutzung des städtischen Archivs ist die Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzwedel anzuwenden. Im übrigen sind die Tarife nach §2 anzuwenden.

 

§2

Tarife

1. Gebühren für Direktbenutzung  
1.1 Einsichtnahme je Einheit (Akte, Buch, Zeitschriftenband usw.) 4,00 €
1.2 Nutzung technischer Einrichtungen des Archivs (z. B. Strom für Laptop, Reprostativ für eigene Fotos) je Einzelfall 3,00 €
2. Gebühren für Vervielfältigungen  
2.1 Grundgebühr je Vervielfältigungsauftrag 3,00 €
2.2 Arbeitsgebühr je vervielfältigte Einheit ( Kopie, Negativ, Seite) 1,50 €
2.3 Vervielfältigungsauslagen  
2.3.1 Kopie DIN A4 0,25 €
  Kopie DIN A3 0,50 €
2.3.2 Fotonegativ ( Film und Entwicklung) 2,00 €
2.3.3 Ausdruck Textdatei je Seite DIN A4 0,30 €
2.3.4 Dateien auf Diskette (Diskettenpreis) 2,00 €
2.4 Zusätzliche Gebühren für Sonderfälle  
2.4.1 Editionsabschriften (zeilenweise, buchstabengetreu, mit Anmerkungen)Verdoppelung der Arbeitsgebühr (2.2) 3,00 €
2.4.2 Gebühren für Veröffentlichungsgenehmigungen von Fotos usw. 10 € bis 1000 €
2.4.3 Abschriften von bestandsfremden Dokumenten ( d. h. nicht aus Archiv), Abschriften werden nur als Editionsschabschriften gefertigt*  
3. Gebühren für schriftlich Auskünfte  
3.1 Grundgebühr für schriftliche Auskünfte 10 €
3.2 Arbeitsgebühr je angefangene Seite 5,00 €
4. Zusätzliche Gebühren für Sonderfälle  
4.1 besonders umfangreiche Recherchen (Erarbeitung von Spezialinventaren, Beiträge für Veröffentlichungen, Korrektur bzw. Begutachtung schriftlicher Arbeiten usw.) je angefangene halbe Stunde 25 €

 

Diese Ordnung wurde in Nr. 23 des „Amtsblatts für den Altmarkkreis Salzwedel“ (Beilage der Anzeigen-Zeitschrift“ General-Anzeiger“) vom 3. Dezember 2003 auf Seite 318 veröffentlicht.

 

* Gegenüber dem Entwurf des Archivs zu Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzwedel vom 22.11.2000 fehlt hier der Vermerk:“ Verdoppelung der Grundgebühr je Auftrag“. Die Gesamtgebühr für Abschriften bestandsfremder Dokumente setzt sich also zusammen au der verdoppelten Grundgebühr je Vervielfältigungsauftrag und aus der verdoppelten Arbeitsgebühr je Seite.

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